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Januar 2025 – Amalgam­verbot: Was ändert sich für Sie?

Bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern war die Verwendung von Amalgam als Füllungsmaterial schon seit 2018 untersagt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt nun in der EU ein allgemeines Verbot für Amalgam als Zahnfüllungsmaterial – das hatten Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates beschlossen. Falls ein Zahnarzt eine neue Amalgamfüllung aus individuellen medizinischen Gründen für notwendig hält, muss eine solche Ausnahme begründet werden.

Amalgam: praktisch und günstig, aber umstritten

Amalgam wurde über viele Jahrzehnte hinweg als preisgünstiges, sehr haltbares und gut verarbeitbares Material für Zahnfüllungen verwendet, steht jedoch aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken in der Kritik. Die Verwendung wurde aber vor allem aus Umweltgründen verboten: Trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass bei der Verwendung in Zahnarztpraxen geringste Mengen an Quecksilber in die Umwelt gelangen.

Welche Alternativen gibt es, welche Kosten entstehen für Sie?

Ab 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alternative Zahnfüllmaterialien wie selbstadhäsive Kunststoffe und Glasionomerzement (GIZ). Diese Materialien sind also für Patienten kostenfrei. Sie eignen sich besonders für kleinere Zahnschäden, ihre Haltbarkeit im Vergleich zu Amalgam ist allerdings deutlich kürzer. Sie liegt im Durchschnitt bei 5 bis 8 Jahren. Wer eine langfristigere und ästhetisch ansprechendere Lösung bevorzugt, kann sich für zahnfarbene Kompositfüllungen (vereinfachend oft als „Kunststofffüllungen“ bezeichnet) oder Inlays aus Keramik entscheiden. Diese Optionen sind jedoch mit Kosten verbunden, die je nach Größe und Position der Füllung variieren.

Wir beraten Sie selbstverständlich zu der für Sie besten Alternative und eventuell entstehenden Kosten.

 

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